Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier.
Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Der Vorstand der Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft + Gewerbe hat die Traktanden der September-Session 2026 sorgfältig geprüft und empfiehlt Ihnen wie folgt abzustimmen:
Annahme:
16. SGB 0011/2026 Olten, Finanzierungsbeteiligung des Kantons Solothurn am Agglomerationsprojekt «Neuer Bahnhofplatz Olten»; Bewilligung eines Verpflichtungskredites (BJD)


Das Agglomerationsprojekt «Neuer Bahnhofplatz Olten» ist für den Raum Olten und den ganzen Kanton Solothurn ein wichtiges Geschäft. Ein ausgebauter Bahnhof stärkt Olten als leistungsfähige Mobilitätsdrehscheibe und generiert durch neue Flächen für Dienstleistungen, Gastronomie und Gewerbe zusätzliche Wertschöpfung. Der Vorstand ist sich bewusst, dass es bei so grossen Projekten immer Diskussionspunkte geben kann. In der Gesamtbetrachtung überwiegen aus seiner Sicht jedoch die Vorteile für den Wirtschafts- und Lebensraum Olten sowie für den Kanton Solothurn und die Schweiz.
Nichterheblicherklärung:
17. A 0184/2025 Auftrag Fraktion SP/junge SP: Ergreifung des Kantonsreferendums bei einer Annahme der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (VWD)


Der Vorstand der PG W+G vertritt klar die Haltung, dass kantonale Mindestlöhne vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärte Branchenlösungen nicht übersteuern dürfen. Wenn sich die Sozialpartner einer Branche auf verbindliche Mindestlöhne einigen, sollen diese Regelungen Vorrang haben und nicht durch kantonale Mindestlöhne ausgehebelt werden. Eine gegenteilige Regelung würde aus Sicht des Vorstands die Sozialpartnerschaft und die Bedeutung branchenspezifischer Lösungen schwächen.
Erheblicherklärung im geänderten Wortlaut:
33. A 0017/2026 Auftrag Samuel Beer (GLP, Oberdorf): Prüfauftrag zur Stärkung der Berufsbildung im Kanton Solothurn (DBK)

Der Vorstand begrüsst die Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut. Nachdem der Massnahmenplan 2024 zur Sistierung verschiedener Projekte im Bereich der Berufsbildung geführt hat, besteht aus Sicht des Vorstands Handlungsbedarf, um die Berufsbildung im Kanton Solothurn nachhaltig zu stärken.

Die Solothurner Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Organisationen der Arbeitswelt engagieren sich weiterhin mit eigenen Angeboten und Projekten für die Berufsbildung. Gleichzeitig fehlen nach wie vor zentrale Instrumente, um die Attraktivität der Berufslehre zu stärken, das Lehrstellenangebot zu sichern und Jugendliche und Lehrbetriebe gezielt zusammenzuführen.

Im Rahmen des Prüfauftrags soll ein interkantonaler Vergleich gezogen werden, insbesondere auch betreffend die Berufsbildungsfonds in anderen Kantonen. Ziel muss sein, dass der Kanton Solothurn im Vergleich mit anderen Kantonen als aktiver und attraktiver Berufsbildungskanton wahrgenommen wird. Die Entwicklungen in anderen Kantonen und die dort eingesetzten bzw. diskutierten Förderinstrumente sollen deshalb in die Prüfung einfliessen.

Der Vorstand erwartet zudem, dass die angekündigte Zusammenarbeit des ABMH mit den Wirtschaftsverbänden und OdA zeitnah aufgenommen und die Wirtschaft bei der Erarbeitung der künftigen Massnahmen eng einbezogen wird.

Erheblicherklärung im geänderten Wortlaut:
34. A 0180/2025 Auftrag Fraktion SVP: Massnahmenpaket zur Revitalisierung, Entlastung und Stärkung der Solothurner Wirtschaft (VWD)
35. A 0288/2025 Auftrag fraktionsübergreifend: Abbau übermässiger Bürokratie, Regulierung und administrativer Belastungen im Kanton Solothurn (VWD)

Die beiden Aufträge beauftragen den Regierungsrat, ein Massnahmenpaket zur Entlastung und Stärkung der Solothurner Wirtschaft durch den Abbau übermässiger Bürokratie, Regulierung und administrativer Belastungen vorzulegen.

Der Vorstand hält fest, dass die Belastung der Unternehmen nicht nur durch gesetzliche Vorgaben zunimmt. Ein erheblicher administrativer Aufwand entsteht auch durch Vorgaben auf Verwaltungsebene, beispielsweise durch Richtlinien, Formulare, Bewilligungsverfahren oder interne Weisungen. Für die Unternehmen ist letztlich die gesamte administrative Belastung im betrieblichen Alltag entscheidend – unabhängig davon, auf welcher Regelungsstufe sie entsteht.

Der Vorstand begrüsst deshalb, dass der Regierungsrat die Thematik in enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden angehen will. Er erwartet, dass die Arbeiten zeitnah aufgenommen, die konkreten Belastungen der Unternehmen systematisch erfasst und daraus wirksame und praxisnahe Entlastungsmassnahmen abgeleitet werden.

48. SGB 0157/2026 Steuerstrategie 2030 für den Kanton Solothurn; Kenntnisnahme (FD)

Die PG W+G begrüsst die vorgesehene Entlastung bei den Einkommenssteuern sowie die Einführung eines Drei-Stufen-Tarifs. Kritisch beurteilt wird hingegen eine höhere Vermögensbesteuerung, insbesondere mit Blick auf Inhaberinnen und Inhaber nicht kotierter Unternehmen. Eine gezielte Entlastung von Beteiligungen am eigenen Unternehmen wird als notwendig erachtet, um Familien-KMU und deren Nachfolgefähigkeit nicht zusätzlich zu belasten.

Handlungsbedarf sieht die PG W+G auch bei der Besteuerung juristischer Personen. Mit einer Gewinnsteuerbelastung von 15,45 % liegt der Kanton Solothurn lediglich auf Rang 21 von 26 Kantonen. Gerade im Wettbewerb um mobile, ertragsstarke Unternehmen und internationale Hauptsitze muss die steuerliche Standortattraktivität verbessert werden.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche und spannende Session – und freuen uns, wenn die Anliegen des Gewerbes und der Wirtschaft unseres Kantons Gehör finden.

Freundliche Grüsse

Der Vorstand der Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft + Gewerbe
Parlamentarische Gruppe Wirtschaft + Gewerbe
Hans Huber-Strasse 38
4500 Solothurn

032 624 46 24
info@kgv-so.ch
www.wirtschaftspolitik-so.ch
Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.